Entlastungspaket – das steckt für Sie drin

Angesichts der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. In einem ersten Schritt erhalten Gaskunden im Dezember 2022 die sogenannte Soforthilfe. Diese einmalige Zahlung dient zur Überbrückung, bis die geplante Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr greift. Wir haben zusammengestellt, was die Entlastungsmaßnahmen für Sie bringen.

Soforthilfe für Gaskunden im Dezember

Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) werden Gaskunden kurzfristig entlastet. Sie erhalten einmalig eine staatliche Soforthilfe, die sich an ihren monatlichen Abschlägen orientiert. Die Finanzierung übernimmt der Bund.

Wer hat einen Anspruch auf die Soforthilfe?

Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh, sowie bestimmte Gewerbekunden mit einem höheren Verbrauch.

Wie wird die Soforthilfe berechnet?

Die Soforthilfe entspricht einem Zwölftel Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem Gaspreis von Dezember 2022. Dadurch werden mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende berücksichtigt.

Was gilt für Haushaltskunden?

Als Haushaltskunde profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe!

Schritt eins: Sie zahlen keinen Abschlag im Dezember. Das heißt, die Abschlagszahlung zum 15. Dezember 2022 wird ausgesetzt. Wenn Sie per Lastschrift zahlen, ziehen wir den Dezemberabschlag nicht ein. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen – beispielsweise über einen Dauerauftrag oder 
Barzahlung – müssen Sie die Zahlungen im Dezember nicht leisten. Sollten Sie den Abschlag dennoch überweisen, verrechnen wir den Betrag in Ihrer Jahresrechnung.

Schritt zwei: In der Jahresrechnung wird dann der Erstattungsbetrag (ein Zwölftel des Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Dezemberpreis) mit der vorläufigen Entlastung (dem ausgesetzten Abschlag) verrechnet. Ihnen geht kein Geld verloren!

Kann der ausgesetzte Abschlag von dem Erstattungsbetrag abweichen?

Ja. Die Höhe der monatlichen Abschläge setzt sich aus dem prognostizierten Verbrauch der letzten Abrechnung und dem Arbeits- und Grundpreis zusammen, der zu diesem Zeitpunkt galt. Die Soforthilfe wiederum basiert auf den Preisen zum 1. Dezember 2022. Im Falle von Preisänderungen kann es darum zu Abweichungen kommen. Wir weisen die exakte Soforthilfe mit Ihrer nächsten Jahresrechnung aus.

Was gilt für Gewerbekunden?

Auch größere Unternehmen und Einrichtungen erhalten die Soforthilfe. Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Gewerbekunden entlastet: Dazu zählt die Wohnungswirtschaft sowie beispielsweise Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen oder Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs.

Wichtig: Unternehmen bzw. Einrichtungen mit einem Standardlastprofil erhalten die Soforthilfe automatisch. RLM-Kunden müssen ihrem Gaslieferanten bis zum 31. Dezember 2022 in Textform darlegen, dass sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß §2 Abs. 1 Satz 4 EWSG erfüllen.

Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der Dezemberrechnung.

Hinweis: Es gibt viele verschiedene, individuelle Konstellationen bezüglich Abschlagszahlungen und Abrechnung. Sollten die hier zusammengestellten Informationen nicht auf Ihren Vertrag zutreffen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater. Sie können sich in jedem Fall sicher sein, dass die Soforthilfe Sie in voller Höhe erreicht.

Gaspreisbremse ab Frühjahr 2023 geplant

Im kommenden Frühjahr soll die sogenannte Gaspreisbremse die Preise weiter mildern. An der genauen Ausgestaltung wird derzeit intensiv gearbeitet. Sobald die Details beschlossen sind, informieren wir Sie hier.

Verringerter Mehrwertsteuersatz entlastet Haushalte

Zur Entlastung der Gaskunden hat die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz auf Erdgas von 19 auf 7 % gesenkt. Dieser Schritt gilt befristet seit Oktober 2022 bis einschließlich März 2024 und dämpft die Preisentwicklung für Verbraucher deutlich. Den niedrigeren Steuersatz finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung.